Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 10. Mai 2007 ist das 11. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 33, 34, 35 und 36 erschienen.
33. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2007 über die Erklärung des Gebietes des Stuhlecks und der Pretul zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 22. |
34. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 2007, mit der die Steiermärkische Luftreinhalteverordnung aufgehoben wird. |
35. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leibnitz geändert wird. |
36. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 33 bis 36/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.