Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 21. Mai 2007 ist das 12. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 37, 38 und 39 erschienen.

37. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach.
38. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird.
39. Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Mai 2007 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 37 bis 39/2007 des LGBl. für Steiermark 

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark. 













Wenn Sie keine weiteren Newsletter erhalten möchten oder sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, klicken Sie einfach auf meine.steiermark.at und ändern/aktualisieren Sie Ihre Daten.





Kontakt: redaktion@stmk.gv.at
System: icomedias

© Amt der Steiermärkischen Landesregierung