Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21. Mai 2007 ist das 12. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 37, 38 und 39 erschienen.
37. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach. |
38. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird. |
39. |
Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Mai 2007 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung. |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 37 bis 39/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.