Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 5. Juni 2007 ist das 13. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 40, 41, 42 und 43 erschienen.
40. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007 über den Schutz von wild wachsenden Pflanzen, von Natur aus wild lebenden Tieren einschließlich Vögel (Artenschutzverordnung).
[CELEX-Nr. 31992L0043, 31979L0409] |
41. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007, mit der die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten geändert wird. |
42. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großradl (politischer Bezirk Deutschlandsberg). |
43. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberstorcha (politischer Bezirk Feldbach). |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 40 bis 43/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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