Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. Juli 2007 ist das 17. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 56, 57, 58, 59 und 60 erschienen.
56.
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Gesetz vom 22. Mai 2007 über die Erstellung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen für Landes- und Gemeindestraßen (Steiermärkisches Landes-Straßenumgebungslärmschutzgesetz 2007).
[XV. GPStLT AA EZ 1028/4 AB EZ 1028/4]
[CELEX-Nr. 32001L0042, 32002L0049]
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57.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld).
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58.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
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59.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stallhof (politischer Bezirk Deutschlandsberg).
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60.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2007, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 56 bis 60/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
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