Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 14. November 2007 ist das 26. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 92, 93 und 94 erschienen.
92.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" (AT 2225000) zum Europaschutzgebiet Nr. 16 geändert wird.
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93.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal-Neudauer Teiche" (AT 2208000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27 geändert wird.
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94.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 2007 über die Berichtigung von Fehlern im Landesgesetzblatt.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 92 bis 94/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.