Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 20. Dezember 2007 ist das 29. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 101 erschienen.
101.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom
17. Dezember 2007 über die Ladenöffnungszeiten
(Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008)
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Unter folgendem Link kann diese Rechtsvorschrift gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 101/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.