Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 27. Dezember 2007 ist das 30. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 102, 103, 104 und 105 erschienen.
102. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
103. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
104. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007 über die Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten.
105. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten.
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 102 bis 105/2007 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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