Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21.Jänner 2008 ist das 4. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 13 erschienen.
13.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2008 über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Fürstenfeld gemäß § 41 Steiermärkische Gemeindeordnung, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen des passiven Bettelns im Stadtgebiet von Fürstenfeld erlassen werden.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 13/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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