Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 29. Februar 2008 ist das 7. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 18 und 19 erschienen.

18.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. Februar 2008, mit der der Grundwasserkörper Hügelland zwischen Mur und Raab als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wird und Aufzeichnungspflichten angeordnet werden.

19.

Richtlinien zur Bestellung von BezirksjugendmanagerInnen.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden: Nr. 18 und 19/2008 des LGBl. für Steiermark

 

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

 

















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