Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. Februar 2008 ist das 7. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 18 und 19 erschienen.
18.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. Februar 2008, mit der der Grundwasserkörper Hügelland zwischen Mur und Raab als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wird und Aufzeichnungspflichten angeordnet werden.
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19.
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Richtlinien zur Bestellung von BezirksjugendmanagerInnen.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden: Nr. 18 und 19/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.