Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 18. März 2008 ist das 8. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 20, 21 und 22 erschienen.

20.

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4. März 2008, mit der der Grundwasserkörper Feistritztal als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wird und Aufzeichnungspflichten angeordnet werden.

21.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird.
CELEX-Nr. 31979L0409, 32003R0807]

22.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2008 zur Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und der Tomate.
CELEX-Nr. 31998L0057]

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:  Nr. 20 bis 22/2008 des LGBl. für Steiermark


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

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