Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 18. März 2008 ist das 8. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 20, 21 und 22 erschienen.
20.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4. März 2008, mit der der Grundwasserkörper Feistritztal als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wird und Aufzeichnungspflichten angeordnet werden.
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21.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird.
CELEX-Nr. 31979L0409, 32003R0807]
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22.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2008 zur Bekämpfung der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und der Tomate.
CELEX-Nr. 31998L0057]
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 20 bis 22/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.