Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 11. April 2008 ist das 12. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 36, 37 und 38 erschienen.
36.
|
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2008 über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten.
|
37.
|
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2008, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird.
|
38.
|
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. April 2008 über die Aufhebung von zwei Bestimmungen von Verordnungen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz.
|
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 36 bis 38/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.