Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 18. April 2008 ist das 13. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 39 und 40 erschienen.
39.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2008 über die örtliche Beschränkung der Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.
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40.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008, mit welcher Ausnahmeregelungen zur Bejagung von Auer- und Birkwild zugelassen werden
(Auer- und Birkwild-Verordnung).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 39 und 40/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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