Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. Mai 2008 ist das 17. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 50 und 51 erschienen.
50.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2008 über Methoden und technische Spezifikationen für die Erhebung des Umgebungslärms
(Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung - St-ULV).
[CELEX-Nr. 32002L0049]
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51.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Bad Aussee.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 50 und 51/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.