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Newsletter Begutachtung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift(en) wurde(n) zur Begutachtung ausgesandt:

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ............, mit der die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Sie ist/sind auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

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