Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22. August 2008 ist das 24. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 79, 80, 81 und 82 erschienen.
79.
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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013.
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80.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über das Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster.
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81.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberrettenbach (politischer Bezirk Weiz).
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82.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 79 bis 82/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.