Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 7. November 2008 ist das 32. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 109, 110 und 111 erschienen.
109.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 2008, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird.
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110.
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Änderung der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, in der Fassung LGBl. Nr. 66/2008.
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111.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. November 2008 über die Aufhebung einer Bestimmung des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetzes.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 109 bis 111/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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