Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. Dezember 2008 ist das 37. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 123, 124, 125, 126, 127 und 128 erschienen.
123.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008 über die Festsetzung der Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009.
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124.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten.
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125.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008 über die Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten.
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126.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Verordnung über die Fest setzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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127.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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128.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2008 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinde Laßnitz bei Murau, je politischer Bezirk Murau.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 123 bis 128/2008 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
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