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Gesetz vom 28. Oktober 2008, mit dem ein Gesetz über die Pensionsansprüche der Landes beamtinnen/Landesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Steiermärkisches Pensionsgesetz 2009, St. PG 2009) erlassen wird und das Gesetz über das Dienstrecht und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Landes-Nebengebührenzulagengesetz, das Gesetz über das Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen sowie das Steiermärkische Bezügegesetz geändert werden (Pensionsreformgesetz 2009).
[XV. GPStLT RV EZ 2419/1 AB EZ 2419/5]
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