Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. März 2009 ist das 9. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 32, 33 und 34 erschienen.
32.
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Gesetz vom 10. Februar 2009, mit dem das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 geändert wird.
[XV. GPStLT RV EZ 2705/1 AB EZ 2705/3]
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33.
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Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 10. März 2009 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2009).
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34.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. März 2009, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 32 bis 34/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.