Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 8. Mai 2009 ist das 11. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 37 erschienen.
37.
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Änderung der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, i. d. F. LGBl. Nr. 110/2008.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 37/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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