Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 5. Juni 2009 ist das 14. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 45, 46, 47, 48 und 49 erschienen.
45.
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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a BV-G, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.
[XV. GPStLT RV EZ 1777/1 AB EZ 1777/2]
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46.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Mai 2009 über die Gebühren für die Tiertransportbeschau (Transportbeschaugebührenverordnung).
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47.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen).
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48.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009, mit der die Honorarpunkte-Verordnung geändert wird.
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49.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009 über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 45 bis 49/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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