Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 9. Juni 2009 ist das 15. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 50, 51, 52, 53 und 54 erschienen.
50.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. April 2009, mit der die Verordnung, mit der für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen verschiedene Organisationsbestimmungen sowie Lehrpläne erlassen werden, geändert wird.
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51.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009, mit der die Feuerbrandverordnung geändert wird.
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52.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009 über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade.
[CELEX-Nr. 32000L0029]
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53.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009, mit der die Gemeinde-Kommissions-gebührenverordnung 1954 geändert wird.
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54.
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Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juni 2009 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 50 bis 54/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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