Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22. Juli 2009 ist das 21. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 67, 68 und 69 erschienen.
67.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg).
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68.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neudorf bei Passail (politischer Bezirk Weiz).
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69.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Jagdzeiten geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 67 bis 69/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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