Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift(en) wurde(n) zur Begutachtung ausgesandt:
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ........, mit der ein Grundwasserschongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung in der Ost- und Weststeiermark und zum Schutz der Tiefengrundwasserkörper TGWK100168 „Steirisches und Pannonisches Becken", TGWK100169 „Oststeirisches Becken" und TGWK100171 „Weststeirisches Becken" bestimmt wird
Sie ist/sind auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
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