Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 23. September 2009 ist das 27. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 83 und 84 erschienen.
83.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2009, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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84.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Soboth (politischer Bezirk Deutschlandsberg).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 83 und 84/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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