Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. September 2009 ist das 28. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 85, 86 und 87 erschienen.
85.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
[XV. GPStLT RV EZ 3005/1 AB EZ 3005/2]
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86.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. September 2009, mit der die Zahlungs- und Verrechnungsordnung des Landes Steiermark geändert wird.
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87.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Friedberg (politischer Bezirk Hartberg).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 85 bis 87/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.