Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. Oktober 2009 ist das 31. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 95 erschienen.
95.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2009, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 95/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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