Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 21. Dezember 2009 ist das 34. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 101, 102 und 103 erschienen.
101.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 2009, mit der die Maiswurzelbohrerverordnung geändert wird.
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102.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009, mit der die steirischen Gemeinden nach ihrer Bedeutung für den Tourismus in Ortsklassen eingeteilt werden (Ortsklassenverordnung).
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103.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Stallhof, Georgsberg und Rassach, je politischer Bezirk Deutschlandsberg.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 101 bis 103/2009 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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