Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 12. April 2010 ist das 11. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 26 und 27 erschienen.
26.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der das Regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politische Bezirke) Judenburg und Knittelfeld geändert wird.
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27.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach"(AT 2213000) zum Europaschutzgebiet Nr. 15 geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 26 und 27/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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