Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 28. April 2010 ist das 13. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 31, 32 und 33 erschienen.
31.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2010, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird.
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32.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2010, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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33.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2009 über die Erklärung von Gebieten der Schladminger Tauern zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 11.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 31 bis 33/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.