Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 25. Juni 2010 ist das 20. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 46, 47 und 48 erschienen.
46.
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Gesetz vom 20. April 2010, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird.
[XV. GPStLT RV EZ 3583/1 AB EZ 3583/2]
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47.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über die Festsetzung der Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten.
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48.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 46 bis 48/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.