Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 1. Juli 2010 ist das 22. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 50 und 51 erschienen.
50.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2010 über die Durchführung des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968 in den Angelegenheiten der Landesverwaltung (Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2010).
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51.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 50 und 51 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.