Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 23. Juli 2010 ist das 27. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 63 und 64 erschienen.
63.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2010, mit der die Verordnung, mit der Bestimmungen über die Führung von Lehrgängen, Fachrichtungen und Schulstufen sowie Lehrpläne der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden, geändert wird.
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64.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2010 über Organisationsbestimmungen und Lehrpläne der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen (Land- und forstwirtschaftliche Fachschulverordnung).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 63 und 64/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.