Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 11. August 2010 ist das 29. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 66 erschienen.
66.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Juli 2010 über die Standesamtsverbände der Steiermark.
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Unter folgendem Link kann diese Rechtsvorschrift gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 66/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.