Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 28. September 2010 ist das 36. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 84, 85 und 86 erschienen.
84.
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Gesetz vom 6. Juli 2010, mit dem das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 - LAG und das Steiermärkische Landes-Lustbarkeitsabgabegesetz geändert werden.
[XV. GPStLT IA EZ 3862/1 AB EZ 3862/4]
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85.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2010, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird.
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86.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laßnitzthal (politischer Bezirk Weiz).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 84 bis 86/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.