Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 14. Dezember 2010 ist das 40. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 93, 94 und 95 erschienen.
93.
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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
[XV. GPStLT RV EZ 3784/1 AB EZ 3784/5]
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94.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010 über die Festsetzung der Höhe der Kurabgabe (Landes-Kurabgabeverordnung 2011).
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95.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Stadtgemeinde Spielberg, je politischer Bezirk Knittelfeld.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 93 bis 95/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.