Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. Dezember 2010 ist das 42. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 99, 100, 101 und 102 erschienen.
99.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. Dezember 2010 über die Festsetzung des Entgeltes, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes der HausbesorgerInnen
(Steiermärkische HausbesorgerInnenentgeltVO).
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100.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer.
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101.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten.
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102.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010 über die Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 99 bis 102/2010 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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