Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 10. März 2011 ist das 7. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 15, 16 und 17 erschienen.
15.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 2011 über die Erklärung von Gebieten des Leibnitzer Feldes zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 34.
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16.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 2011 über die Erklärung des Riesachtales in den Schladminger Tauern zum Naturschutzgebiet Nr. XIV.
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17.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 2011, mit der die Maiswurzelbohrerverordnung geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 15 bis 17/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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