Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 08. April 2011 ist das 10. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 25, 26 und 27 erschienen.
25.
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Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 22. März 2011 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2011).
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26.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2011, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.
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27.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2011 über die örtliche Beschränkung der Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 25 bis 27/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.