Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 08. April 2011 ist das 10. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 25, 26 und 27 erschienen.

25.

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 22. März 2011 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2011).

26.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2011, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.

27.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2011 über die örtliche Beschränkung der Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 25 bis 27/2011 des LGBl. für Steiermark


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

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