Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. April 2011 ist das 11. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 28, 29, 30, 31 und 32 erschienen.
28.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. März 2011, mit der die Verordnung über die Erklärung des „Putterer Sees mit seiner Umgebung" zum Naturschutzgebiet Nr. XX geändert wird.
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29.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2011, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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30.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2011 über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten.
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31.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2011 über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten.
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32.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2011, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 28 bis 32/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.