Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 31. Mai 2011 ist das 15. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 40, 41, 42 und 43 erschienen.
40.
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Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 22. März 2011 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2011).
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41.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Mai 2011, mit der die Wohnbeihilfenverordnung geändert wird.
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42.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2011, mit der die Steiermärkisches Jugendwohlfahrtsgesetz Durchführungsverordnung geändert wird.
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43.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2011, mit der die Steiermärkische BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 40 bis 43/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.