Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 29. Juni 2011 ist das 18. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 49, 50 und 51 erschienen.
49.
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Gesetz vom 12. April 2011, mit dem das Gesetz über die Ansprüche von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder der Landeshauptstadt Graz stehen, auf Pflegegeld erlassen wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 402/1 AB EZ 402/2]
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50.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juni 2011, mit der die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2007 geändert wird.
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51.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2011 über die Durchführung des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968 in den Angelegenheiten der Landesverwaltung
(Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2011).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 49 bis 51/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.