Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 5. Juli 2011 ist das 19. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 52, 53 und 54 erschienen.
52.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten.
[XVI. GPStLT RV EZ 145/1 AB EZ 145/2]
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53.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird.
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54.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der die Verordnung über die Festsetzung und Valorisierung von Bemessungsgrundlagen für das Arzthonorar geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 52 bis 54/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.