Sehr geehrte Damen und Herren! 
Am 3. August 2011 ist das 26. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 78 erschienen. 
	
		
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			78. 
			 
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			Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. August 2011 über die Höhe der Ersatzpflicht von Eltern und Kindern von Hilfeempfängern nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG RegressVO). 
			 
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Unter folgendem Link kann diese Rechtsvorschrift gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 78/2011 des LGBl. für Steiermark 
 
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at 
 
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.