Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 3. August 2011 ist das 26. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der Nummer 78 erschienen.

78.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. August 2011 über die Höhe der Ersatzpflicht von Eltern und Kindern von Hilfeempfängern nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG RegressVO).

Unter folgendem Link kann diese Rechtsvorschrift gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 78/2011 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

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