Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 14. Oktober 2011 ist das 31. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 90 und 91 erschienen.
90. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2011, mit der die Verordnung über die Festsetzungder Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird |
91. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2011, mit der die Verordnung über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 90 und 91/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.