Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 4. November 2011 ist das 32. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 92, 93 und 94 erschienen.
92.
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
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93.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2011, mit der die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum Facharbeiter und Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft geändert wird.
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94.
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Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2011 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach, politischer Bezirk Radkersburg und Gerichtsbezirk Bad Radkersburg, und der Gemeinde St. Nikolai ob Draßling, politischer Bezirk Leibnitz und Gerichtsbezirk Leibnitz.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 92 bis 94/2011 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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