Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Gesundheitsfonds-Gesetz 2006 geändert wird
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
|