Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 1. Februar 2012 ist das 3. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 4, 5 und 6 erschienen.
4. |
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen.
[XVI. GPStLT RV EZ 594/1 AB EZ 594/2] |
5. |
Gesetz vom 22. November 2011, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird. [XVI. GPStLT IA EZ 824/1 AB EZ 824/4]
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6. |
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Jänner 2012 über die Pflegegebühren der Allgemeinen
Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 4 bis 6/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.