Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. März 2012 ist das 11. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 27, 28, 29, 30 und 31 erschienen.
27.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Geschäftsordnung der Regionalversammlungen erlassen wird
(Geschäftsordnung Regionalversammlungen - GeORegVe).
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28.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Geschäftsordnung der Regionalvorstände erlassen wird
(Geschäftsordnung Regionalvorstand - GeORegVo).
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29.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über das Antragsformular zur Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages.
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30.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über die örtliche Beschränkung der Anwendung streptomycinhältiger Pflanzenschutzmittel.
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31.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012, mit der die Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 27 bis 31/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
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