Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 11. Mai 2012 ist das 16. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 39, 40 und 41 erschienen.
39.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. März 2012, mit der die Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird.
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40.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird.
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41.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 39 bis 41 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.